MenüEnglish

Blog / EU-Verpackungen (PPWR)

PPWR seit 12. August 2026: Wer jetzt eine Konformitätserklärung für Verpackungen braucht

Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) gilt seit dem 12. August 2026. Für Shops mit eigenen Marken ist die wichtigste Frage: Wer ist Hersteller der Verpackung? Oft lautet die Antwort: Sie selbst.

Was gilt

Die Verordnung (EU) 2025/40 gilt ab dem 12. August 2026. Bevor eine Verpackung in Verkehr gebracht wird, muss ihr Hersteller sie an den für sie geltenden Anforderungen messen, eine technische Dokumentation erstellen (Anhang VII) und eine EU-Konformitätserklärung ausstellen (Anhang VIII).

Wer als Hersteller gilt

Wer Verpackungen unter eigenem Namen oder eigener Marke entwerfen oder herstellen lässt, ist meist selbst der Hersteller, auch wenn ein Zulieferer produziert.

  • Importeure, die Verpackungen oder verpackte Waren als Erste aus einem Nicht-EU-Land auf den EU-Markt bringen, prüfen, ob der Hersteller das erledigt hat, und bewahren eine Kopie der Erklärung auf (Artikel 18).
  • Händler, die bereits in der EU vertriebene Produkte weiterverkaufen, prüfen Kennzeichnung und Herstellerangaben, erstellen aber keine technische Dokumentation (Artikel 19).

Die Anforderungen kommen in Stufen

Bedenkliche Stoffe, Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteil, Minimierung, Kennzeichnung und weitere Anforderungen haben jeweils eigene Termine; manche hängen von EU-Rechtsakten ab, die noch nicht erlassen sind. Prüfen Sie den aktuellen Stand, bevor Sie sich auf ein Datum verlassen. Verpackungen, die schon vor Geltung einer Nachhaltigkeits- oder Kennzeichnungsanforderung in der EU in Verkehr gebracht wurden, müssen sie beim Weiterverkauf nicht erfüllen (Erwägungsgrund 14).

Was Sie jetzt tun sollten

  • Klären Sie für jede Verpackung, ob Sie Hersteller, Importeur oder Händler sind.
  • Als Hersteller: Legen Sie je Verpackungsart eine Akte an, mit Bestandteilen, Materialien, Gewichten und den Produkten, die darin versendet werden.
  • Halten Sie Ihre Bewertung und Nachweise datiert fest, damit Sie die Unterlagen auf Anfrage vorlegen können.

Quellen