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Kündigungsbutton (§ 312k BGB) / Kostenloser Check

Brauche ich den Kündigungsbutton?

Vier kurze Fragen, ein Ergebnis in etwa einer Minute. Kostenlos und ohne Anmeldung.

Ihre Antworten bleiben in diesem Browserfenster: Nichts wird gespeichert oder gesendet.

So entscheidet der Check

Alle Fragen und wohin jede Antwort führt. Der Check nutzt nur Fakten, die in unserem Compliance-Register geprüft sind (zuletzt am 1. November 2026); wo ein Fakt nicht geprüft ist, lautet das Ergebnis „Fragen Sie Ihre Beratung“.

  1. Verkaufen Sie online an Verbraucher in Deutschland?Verbraucher sind Privatpersonen, keine Unternehmen.
  2. Können Kunden den Vertrag online abschließen, etwa auf Ihrer Website oder in Ihrem Shop?Zum Beispiel, indem sie ein Abo im Shop bestellen.
  3. Ist es ein kostenpflichtiger Vertrag mit Laufzeit, also ein Dauerschuldverhältnis?Zum Beispiel ein Abo, eine Mitgliedschaft oder eine regelmäßige Lieferung. Ein einzelner Kauf ist kein Dauerschuldverhältnis.
  4. Geht es um Finanzdienstleistungen, oder schreibt das Gesetz für die Kündigung Ihres Vertrags eine strengere Form als die Textform vor?Solche Verträge nimmt § 312k Abs. 1 BGB aus. Den Wortlaut dieser Ausnahmen hat unser Register noch nicht geprüft; trifft eine zu, entscheidet der Check deshalb nicht für Sie.

Alle möglichen Ergebnisse

Wahrscheinlich ja

Wahrscheinlich ja: Sie brauchen den Kündigungsbutton.

Nach Ihren Antworten können Verbraucher bei Ihnen online einen kostenpflichtigen Vertrag mit Laufzeit abschließen. Dann verlangt § 312k BGB:

Am 5. November 2026 verhandelt der BGH, ob vor der Kündigung ein Login verlangt werden darf (I ZR 272/25, I ZR 275/25). Eine Verhandlung ist kein Urteil und kein neuer Stichtag.

Was Sie brauchen

  • Eine Kündigungsschaltfläche, beschriftet mit „Verträge hier kündigen“ oder einer entsprechend eindeutigen Formulierung.
  • Eine Bestätigungsseite mit einer zweiten Schaltfläche „jetzt kündigen“.
  • Beide Schaltflächen und die Bestätigungsseite: ständig verfügbar sowie unmittelbar und leicht zugänglich.
  • Kunden müssen ihre Kündigung mit Datum und Uhrzeit speichern können.
  • Sie bestätigen die Kündigung sofort in Textform, etwa per E-Mail: Inhalt, Datum und Uhrzeit des Zugangs und den Beendigungszeitpunkt.

Nächste Schritte

Quellen: § 312k BGB auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz) · BGH-Terminhinweis, 5. November 2026, I ZR 272/25 und I ZR 275/25 (bundesgerichtshof.de)

Kein Rechtsrat. Der Check hilft beim Einordnen. Er ersetzt keine Beratung für Ihr Geschäft.

Wahrscheinlich nein

Wahrscheinlich nein.

§ 312k BGB ist eine deutsche Regel für Verträge mit Verbrauchern. Wenn Sie nur an Unternehmen oder nicht nach Deutschland verkaufen, greift er nach Ihren Antworten wahrscheinlich nicht.

Grenzfälle, etwa Privatkunden im Ausland mit Vertrag nach deutschem Recht, klären Sie mit Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt.

Nächste Schritte

Quellen: § 312k BGB auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz)

Kein Rechtsrat. Der Check hilft beim Einordnen. Er ersetzt keine Beratung für Ihr Geschäft.

Wahrscheinlich nein

Wahrscheinlich nein.

Die Schaltflächen gehören auf die Website, über die Verbraucher den Vertrag abschließen können. Kommen Ihre Verträge nur im Laden, am Telefon oder auf Papier zustande, greift § 312k BGB nach Ihren Antworten wahrscheinlich nicht.

Führen Sie eine Online-Anmeldung ein, machen Sie den Check noch einmal.

Nächste Schritte

Quellen: § 312k BGB auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz)

Kein Rechtsrat. Der Check hilft beim Einordnen. Er ersetzt keine Beratung für Ihr Geschäft.

Wahrscheinlich nein

Wahrscheinlich nein.

§ 312k BGB gilt für kostenpflichtige Verträge mit Laufzeit, etwa Abos und Mitgliedschaften. Verkaufen Sie nur einzelne Produkte, greift er nach Ihren Antworten wahrscheinlich nicht.

Kommen später Abos dazu, machen Sie den Check noch einmal.

Nächste Schritte

Quellen: § 312k BGB auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz)

Kein Rechtsrat. Der Check hilft beim Einordnen. Er ersetzt keine Beratung für Ihr Geschäft.

Fragen Sie Ihre Beratung

Unklar: Fragen Sie Ihre Beratung.

Sie haben eine Ausnahme angegeben, die § 312k Abs. 1 BGB vorsieht. Ob sie für Ihren Vertrag greift, entscheidet der Check nicht: Den Wortlaut der Ausnahmen hat unser Register noch nicht geprüft.

Klären Sie das mit Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt.

Nächste Schritte

Quellen: § 312k BGB auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz)

Kein Rechtsrat. Der Check hilft beim Einordnen. Er ersetzt keine Beratung für Ihr Geschäft.

Fragen Sie Ihre Beratung

Unklar: Fragen Sie Ihre Beratung.

Mindestens eine Antwort war „Weiß nicht“. Ohne sie kann der Check nicht entscheiden.

Der Ratgeber erklärt, wen § 312k BGB betrifft. Im Zweifel fragen Sie Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt.

Nächste Schritte

Quellen: § 312k BGB auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz)

Kein Rechtsrat. Der Check hilft beim Einordnen. Er ersetzt keine Beratung für Ihr Geschäft.