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ZATCA Welle 25: Wer sich bis 1. Februar 2027 an Fatoora anbinden muss
Die saudische Steuerbehörde ZATCA hat die Kriterien für die 25. Welle der E-Rechnung Phase 2 festgelegt. Sie erfasst deutlich kleinere Unternehmen als frühere Wellen, darunter viele Online-Shops.
Wer zur Welle 25 gehört
Die Schwelle ist niedrig: umsatzsteuerpflichtige Umsätze über 187.500 SAR in einem von vier Jahren.
ZATCA benachrichtigt jeden betroffenen Steuerpflichtigen direkt. Erst die Benachrichtigung macht die Frist für Sie verbindlich. Achten Sie darauf, aber warten Sie mit der Vorbereitung nicht darauf.
the Twenty-Fifth Wave included all taxpayers whose revenues subject to VAT exceeded (SAR 187,500) during 2022, 2023,2024 or 2025.
Die Frist
ZATCA wird die Steuerpflichtigen dieser Welle auffordern, ihre E-Rechnungslösung spätestens bis 1. Februar 2027 an die Plattform Fatoora anzubinden. Ab heute sind das rund drei Monate.
Was Phase 2 hinzufügt
Laut ZATCA kommen in Phase 2 (Integrationsphase) gegenüber Phase 1 diese Anforderungen hinzu:
- die Anbindung Ihrer E-Rechnungslösung an die ZATCA-Plattform Fatoora,
- E-Rechnungen in einem vorgegebenen Format,
- zusätzliche Pflichtfelder in der Rechnung.
Für einen Online-Shop heißt das: Zu jedem Verkauf braucht es eine Rechnung, die Ihr Shopsystem im ZATCA-Format erzeugt und an Fatoora meldet. Eine PDF-Rechnung aus einer gewöhnlichen Rechnungs-App reicht dafür allein nicht.
Was Sie jetzt tun sollten
- Prüfen Sie Ihre umsatzsteuerpflichtigen Umsätze 2022 bis 2025 gegen 187.500 SAR. Unser kostenloser Check dauert zwei Minuten (auf Englisch).
- Klären Sie, ob Ihr Shopsystem oder Ihr Rechnungstool die Phase-2-Anbindung an Fatoora schon unterstützt.
- Wenn nicht, planen Sie den Wechsel jetzt: Onboarding bei ZATCA und Tests brauchen Zeit bis zum 1. Februar 2027.